Armlagerungsbandage – Ellenbogenbandage MASTER-02
ORTHOPÄDISCHE SCHULTER- UND ARMLAGERUNGSBANDAGE MIT REGULIERTER BEWEGUNGSFREIHEIT
Beschreibung
Unseres MASTER-02 Gerät ist eine sehr effektive Schulter- und Armunterstützung. Die Bandage wird nur ärztlich oder von einem Physiotherapeuten vorgeschrieben. Der neusten Forschung nach wird bei häufigen Schulterverrenkungen Schulterdrehung nach Außen benötigt.
Das Gerät kann man an beiden Seiten verwenden. Die anatomische Gestalt und Auswahl der Größen erlauben genaue Anpassung der Bandage. Mit dem Klettverschluss kann der Arzt oder Physiotherapeut den Arm in gewünschte Lage bringen.
Die Modulbauweise bietet Anpassung der Bandage an. In postoperativer Behandlung wird der Unterarm-Rahmen für Ruhigstellung der Schulter verwendet. Nach ärztlicher Verordnung kann der Patient auf den Rahmen verzichten und nur die leichte Schulter- und Armruhigstellung (z. B. den Desault-Verband) verwenden.
Das Gerät kann man nach jeder Verletzung oder Fehlfunktion der Schulter und Arm, die Ruhigstellung benötigen, oder als postoperative Unterstützung verwenden. MASTER-02 wird als Ruhigstellung nach Arthroskopie oder anderen Operationen hilfreich, insbesondere nach Verletzungen der Rotatorenmanschette oder Humerusfrakturen.
Unsere Bandage lässt den Arm in externale Lage (Abduktion) stellen.
Anwendungsbereich
– Postoperative oder posttraumatische Behandlung der Schulter, die Abduktion benötigt
– Arthroplastik und Verletzungen der Rotatorenmanschette
– Als Vorsorge und Schutz gegen chronischer Schulterverrenkung
– Frakturen des Oberarmknochens
– Schulterarthroskopie
– Bankart-Läsion
– Schulterstreife
– Schulterprothese
– Postoperative Ruhigstellung des Ellenbogens
Größen
Größe | Brustumfang | Wie Sie die Bandage richtig messen |
S | 65-75 cm | |
M | 75-85 cm | |
L | 85-100 cm | |
XL | 100-115 cm | |
XXL | 115-130 cm |
Größe | Gesamtprodukthöhe | |
Vorderseite | Rückenseite | |
S | 13 cm | 13 cm |
M | ||
L | 15 cm | 15 cm |
XL | ||
XXL |
Galerie
Technologie
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Medizinprodukt der Klasse I gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2017/745 vom 5. April 2017. auf Medizinprodukten.
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